Die vier Schritte zur Erlangung des Führerausweises für Personenwagen
1. Theorieprüfung
Mindestens 17 Jahre
Theorieprüfung (zeitlich unbeschränkt gültig)
Bestandene Prüfung berechtigt zum Bezug des Lernfahrausweises (LFA)
2. Praktische Führerprüfung
Mindestalter 18 Jahre
Verkehrskundeunterricht: Dauer 8 Stunden, verteilt auf mehrere Module
Hier direkt anmelden für den Verkehrskundeunterricht bei meiner Partnerfahrschule Fahrschule XXL (Details siehe unten)
Voraussetzung: Wer den LFA vor dem 20. Geburtstag erworben hat, muss seit mindestens einem Jahr mit dem Lernfahrausweis Praxis gesammelt haben
Lernfahrten
Lernfahrten dürfen nur mit einer Begleitperson unternommen werden, die das 23. Altersjahr vollendet hat und seit wenigstens drei Jahren den Führerausweis der Kategorie B besitzt. Die Begleitperson muss neben dem Führer Platz nehmen und die Handbremse leicht erreichen können. Die blaue Tafel mit weissem „L“ ist auf allen Lernfahrten anzubringen. Der Begleiter muss dafür sorgen, dass die Lernfahrt gefahrlos durchgeführt wird und der Fahrschüler die Verkehrsvorschriften nicht verletzt. Der Lernfahrausweis muss bei jeder Lernfahrt mitgeführt werden.
Praktische Führerprüfung (Anforderungen; Gebühren)
3. Führerausweis auf Probe
Mindestalter 18 Jahre
Probezeit drei Jahre
Obligatorisch: Ein Weiterbildungstag innerhalb der ersten zwölf Monate der Probezeit
4. Definitiver Führerausweis
Mindestalter 21 Jahre
Voraussetzung: Kein Ausweisentzug in der Probezeit
Definitiver Führerausweis zeitlich unbeschränkt gültig
Wer gerne noch mehr Informationen über den Weg zum Führerausweis haben möchte, kann mich direkt kontaktieren oder hier die offizielle Wegleitung des Strassenverkehrsamtes des Kantons Zug herunterladen.