Führerausweis Kat. B  - Fahrschule Markus Bütler

 

 

Die vier Schritte zur Erlangung des Führerausweises für Personenwagen

 

1. Theorieprüfung

Mindestens 17 Jahre

Theorieprüfung (zeitlich unbeschränkt gültig)

Bestandene Prüfung berechtigt zum Bezug des Lernfahrausweises (LFA)

 

2. Praktische Führerprüfung

Mindestalter 18 Jahre

Verkehrskundeunterricht: Dauer 8 Stunden, verteilt auf mehrere Module

Hier direkt anmelden für den Verkehrskundeunterricht bei meiner Partnerfahrschule Fahrschule XXL (Details siehe unten)

Voraussetzung: Wer den LFA vor dem 20. Geburtstag erworben hat, muss seit mindestens einem Jahr mit dem Lernfahrausweis Praxis gesammelt haben

 

Lernfahrten

Lernfahrten dürfen nur mit einer Begleitperson unternommen werden, die das 23. Altersjahr vollendet hat und seit wenigstens drei Jahren den Führerausweis der Kategorie B besitzt. Die Begleitperson muss neben dem Führer Platz nehmen und die Handbremse leicht erreichen können. Die blaue Tafel mit weissem „L“ ist auf allen Lernfahrten anzubringen. Der Begleiter muss dafür sorgen, dass die Lernfahrt gefahrlos durchgeführt wird und der Fahrschüler die Verkehrsvorschriften nicht verletzt. Der Lernfahrausweis muss bei jeder Lernfahrt mitgeführt werden.

 

Praktische Führerprüfung (Anforderungen; Gebühren)

 

3. Führerausweis auf Probe

Mindestalter 18 Jahre

Probezeit drei Jahre

Obligatorisch: Ein Weiterbildungstag innerhalb der ersten zwölf Monate der Probezeit

 

4. Definitiver Führerausweis

Mindestalter 21 Jahre

Voraussetzung: Kein Ausweisentzug in der Probezeit

Definitiver Führerausweis zeitlich unbeschränkt gültig

 

Wer gerne noch mehr Informationen über den Weg zum Führerausweis haben möchte, kann mich direkt kontaktieren oder hier die offizielle Wegleitung des Strassenverkehrsamtes des Kantons Zug herunterladen.

Download
Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises
ZU_F_FU_LFA_Gesuch_Internet.pdf
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